Kfz-Haftpflichtversicherung

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Glücklicherweise passiert in der Regel nichts und fährt die meiste Zeit unfallfrei. Dennoch kann es ab und an zu kleineren oder auch zu größeren Unfällen kommen und dann ist es gut, ausreichend versichert zu sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch durchaus sinnvoll, denn schon kleinere Schäden verursachen nicht selten Kosten von mehreren Hundert Euro. Die Kostendeckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft nicht nur Sachschäden der Unfallgegner, sondern auch Personenschäden und Folgekosten, wie zum Beispiel Schmerzensgelder oder Invalidenrenten. Wer nicht ausreichend versichert ist, kann mit daher erheblichen Kosten rechnen.

Die Versicherungssumme ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich hoch. Bei der Suche nach dem geeigneten Angebot macht es somit Sinn, nach möglichst hohen Versicherungssummen zu selektieren.

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Detail?

Kfz-HaftpflichtversicherungBei einer Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Sie deckt alle Schadensersatzansprüche, die bei einem Unfall von Beteiligten zu Recht gestellt werden. Das Ausmaß der Schadensrückerstattung ist unterschiedlich geregelt. Bei Sachschäden werden in der Regel die Kosten für die Reparatur und eventuell auch eine Wertminderung erstattet. Ist die Beschädigung irreparabel und handelt es sich somit um einen Totalschaden, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Wiederbeschaffungswert, allerdings abzüglich des Restwertes (beispielsweise für die Veräußerung des Autowracks).

Jede Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt dem Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht, das europaweit größtenteils einheitlich gestaltet ist. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen weisen zwischen den einzelnen EU-Staaten allerdings teilweise noch sehr deutliche Unterschiede auf.

Die Unterschiede zwischen Kfz-Schadensrecht und allgemeinem Schadensersatzrecht

Nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht ist in der Regel derjenige schadensersatzpflichtig, der den Unfall bzw. den Schaden verursacht hat. Da jedoch der versicherungspflichtige Fahrzeughalter nicht immer auch der Fahrer des Fahrzeugs ist, würde diese Regelung Lücken aufwerfen. Aus diesem Grund ist im KFZ Schadensrecht verankert, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter eines Fahrzeugs haftbar gemacht werden kann – und zwar auch dann, wenn er selber keine direkte Schuld an einem Schaden trägt.

Jeder Halter, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr in Betrieb nehmen möchte, ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 5 PflVG )verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In Deutschland gilt der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass jedes Versicherungsunternehmen gezwungen ist, einen Erstantrag auf Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Eine Ablehnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Folgende Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen:
  • Personenschäden, wie Heilungskosten, Invalidenrenten u.ä.
  • Sachschäden, wie Reparaturkosten an Fahrzeugen oder Gebäuden oder anderen Objekten
  • Vermögensschäden
  • Immaterielle Schäden, wie zum Beispiel Schmerzensgeld

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